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   VG Ansbach, 18.12.2017 - AN 9 K 17.31506, AN 9 K 17.31507, AN 9 K 17.31508   

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https://dejure.org/2017,51783
VG Ansbach, 18.12.2017 - AN 9 K 17.31506, AN 9 K 17.31507, AN 9 K 17.31508 (https://dejure.org/2017,51783)
VG Ansbach, Entscheidung vom 18.12.2017 - AN 9 K 17.31506, AN 9 K 17.31507, AN 9 K 17.31508 (https://dejure.org/2017,51783)
VG Ansbach, Entscheidung vom 18. Dezember 2017 - AN 9 K 17.31506, AN 9 K 17.31507, AN 9 K 17.31508 (https://dejure.org/2017,51783)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG §§ 3, 4; AufenthG § 60 Abs. 5 und 7
    Kein internationaler Schutz und keine Abschiebungsverbote für palästinensische Kläger aus dem Libanon

  • rewis.io

    Kein internationaler Schutz und keine Abschiebungsverbote für palästinensische Kläger aus dem Libanon

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Ansbach, 22.05.2017 - AN 9 K 16.31190

    Flüchtlingseigenschaft eines staatenlosen Palästinensers

    Auszug aus VG Ansbach, 18.12.2017 - AN 9 K 17.31506
    Eine Gruppenverfolgung wird nicht angenommen (vgl. VG Ansbach, U.v. 22.5.2017 - AN 9 K 16.31190, AN 9 K 16.31191, AN 9 K 16.31192; U.v. 26.7.2017 - AN 9 K 16.31851; U.v. 31.7.2017 - AN 9 K 16.31636 - juris).
  • VG Ansbach, 31.07.2017 - AN 9 K 16.31636

    Schutz und Beistand leistende Organisationen und Einrichtungen im Asylrecht

    Auszug aus VG Ansbach, 18.12.2017 - AN 9 K 17.31506
    Eine Gruppenverfolgung wird nicht angenommen (vgl. VG Ansbach, U.v. 22.5.2017 - AN 9 K 16.31190, AN 9 K 16.31191, AN 9 K 16.31192; U.v. 26.7.2017 - AN 9 K 16.31851; U.v. 31.7.2017 - AN 9 K 16.31636 - juris).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Ansbach, 18.12.2017 - AN 9 K 17.31506
    Erforderlich aber auch ausreichend ist danach, dass sich die vorhandene Erkrankung aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, das heißt, dass eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung alsbald nach der Rückkehr droht (vgl. BVerwG, U.v. 17.10.2006 - 1 C 18/05 - juris, Rn. 15).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VG Ansbach, 18.12.2017 - AN 9 K 17.31506
    Erforderlich zur Feststellung der Krankheit bzw. Behinderung und zur Prognose über ihren weiteren Verlauf ist stets ein fachärztliches Attest, das den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu genügen hat (vgl. BVerwG, U.v. 11.9.2007 - 10 C 8/07 - juris, Rn. 15).
  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im

    Auszug aus VG Ansbach, 18.12.2017 - AN 9 K 17.31506
    Sie liegen für die Kläger nicht vor, da nicht davon auszugehen ist, dass ihnen bei ihrer unterstellten Rückkehr in den Libanon durch einen der in § 3c AsylG genannten Verfolgungsakteure mit der von der Rechtsprechung geforderten beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, U.v. 1.3.2012 - 10 C 7.11 - juris, Rn. 12) Verfolgungshandlungen drohen, die aufgrund ihrer Art oder Wiederholung so gravierend sind, dass sie eine schwerwiegende Verletzung der grundlegenden Menschenrechte darstellen.
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Ansbach, 18.12.2017 - AN 9 K 17.31506
    Im Hinblick auf eine hier zu prüfende Verletzung der EMRK kann im Wesentlichen keine andere Beurteilung erfolgen als bei der Beurteilung des "ernsthaften Schadens" im Rahmen des subsidiären Schutzes (vgl. BVerwG, U.v. 13.1.2013 - 10 C 15.12).
  • VG Ansbach, 31.07.2017 - AN 9 K 16.31851

    Kein Anspruch staatenloser Palästinenser aus dem Libanon auf

    Auszug aus VG Ansbach, 18.12.2017 - AN 9 K 17.31506
    Eine Gruppenverfolgung wird nicht angenommen (vgl. VG Ansbach, U.v. 22.5.2017 - AN 9 K 16.31190, AN 9 K 16.31191, AN 9 K 16.31192; U.v. 26.7.2017 - AN 9 K 16.31851; U.v. 31.7.2017 - AN 9 K 16.31636 - juris).
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